§6 Teledienstgesetz
Diese Seite enthält die erforderlichen Angaben gem § 6 Teledienstgesetz
1. Zuständige Zahnärztekammer:
Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK)
2. Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Zahnarzt
3. Staat, in dem die Berufbezeichnung verliehen wurde:
Deutschland
4. Berufsordnung gem BLZK, siehe folgenden Link:
http://www.blzk.de/service/oav10/artikel.asp?lnr=339
5. Vertragszahnärztliche Tätigkeit:
KZVB - Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns